Öffentliche Gebäude
Öffentliche Gebäude in Stadt und Land
Gute Räume für viele Menschen, Gemeinschaften und Gerätschaften
Unter öffentlichen Gebäuden versteht man Häuser, die meist uns Allen gehören, deren Nutzung vielen zugutekommt oder die einfach groß sind:
- Bürgerhäuser
- Kirchen
- Verwaltungsbauten (Rathäuser)
- Schulen und Kindergärten (Häuser der Bildung)
- Sportbauten
- Feuerwehrhäuser
- Gebäude für Handel und Gewerbe
- Gebäude für Handwerk und Landwirtschaft
- Urlaubsarchitektur
Bei den meisten dieser Bauaufgaben handelt es sich um sogenannte Sonderbauten. Es sollten wegen der vielfältig zu beachtenden Details und auch Vorgaben immer erfahrene Planer herangezogen werden. Dies wird heute von den Zuschussgebern auch verlangt. Zudem sollte man im Vorfeld der Planungsvergabe ausreichend Zeit für die Vergabeverfahren kalkulieren.
Bürgerhäuser
Die Dorfwirtschaften verschwinden. Und mit ihnen die dazugehörenden Festsäle, in denen sich die Gemeinde oder andere Gruppen treffen und austauschen können. Turnhallen oder sonstige Häuser stehen meist aus Brandschutzgründen auch nicht mehr zur Verfügung. Wo kann man in diesem Falle tagen oder musizieren? Wo kann eine Familie einen geeigneten Ort für das Familienfest finden? Wo kann die Jugend eine Party veranstalten?
Wenn vorhanden, ist das Bürgerhaus eine gute Antwort. Aber wenn es veraltet ist, z. B. den Brandschutznormen nicht mehr entspricht, die Toiletten kaum mehr nutzbar sind oder der Energieverbrauch im Sinne des Klimaschutzes nicht mehr vertretbar ist? Dann muss gebaut werden. Das ist eine schöne Gelegenheit für einen Ort, ein Gebäude zu errichten, das den Ort positiv prägt – wie früher die Kirchen.
Für ein neues Bürgerhaus bedarf es relativ aufwändiger Planungen, möglichst von erfahrenen Planern, die ein Gefühl für den Ort und auch die Landschaft haben. Genauso wichtig ist ein hohes Engagement bei allen am Bau Beteiligten.
Wie das neue Bürgerhaus, Gemeindehaus oder auch Familienzentrum später aussehen kann, ist nicht willkürlich. Denn es muss bestimmte Funktionen und Bereiche vorhalten und Bestimmungen erfüllen:
- Versammlungsbereich
- Küche
- Sanitärräume
- ggf. Raum für die Jugend
- nutzbarer Außenbereich
- Technik und Regieräume
- Brandschutz
- Barrierefreiheit






Kirchen
Sind nicht die vielen Kapellen und Kirchen die Bürgerhäuser der Vergangenheit? Denn sie wurden für die Gläubigen und Bürger errichtet. Sie waren früher der Mittelpunkt des dörflichen Lebens. Und sie waren meist die größten Gebäude im Ort, zumindest wenn es keine Burg oder kein Schloss gab. Die Kirchen waren auch oft die schönsten Häuser am Ort. Deshalb sind sie auch heute meist noch ortsbildprägend und ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft.
Wenn die alten Eigentümer ihre Kirche nicht mehr halten können oder wollen, ist es naheliegend, diese Häuser wieder der Ortsgemeinde zu widmen und sie als Bürgerhäuser zu nutzen. Auch wenn eine Kirche kaum noch genutzt wird, weil die Gemeinde arg geschrumpft ist, könnte die Ortgemeinschaft zusammen mit der Kirchengemeinde die Nutzung übernehmen. Dies wäre besser, als Kirchen verfallen zu lassen. Denn ein Gebäude mit Nutzung wird gepflegt. Um diese Nutzung zu erreichen, muss aber auch umgebaut werden dürfen.



Verwaltungsbauten (Rathäuser)
Diese Sonderbauten sind nur in größeren Gemeinden oder Verbandsgemeinden zu finden. Früher waren diese „Rathäuser“ noch klein und kamen mit 300-500 m2 Nutzfläche aus. Heute sind diese Gebäude mit 1.500 bis 2000 m2 Nutzfläche fast halb so groß, wie ein Altenheim mit 100 Plätzen.
Gerne wird so ein Haus auf der grünen Wiese neu gebaut. Das ist oft die einfachste Alternative, aber selten die Beste. Viel sinnvoller ist es oftmals, dass man den Rathausbau oder ein anderes geeignetes Gebäude im Kern der Gemeinde umbaut, erweitert oder dort neu baut. So gewährleistet man, dass das Leben im Ort bleibt und nicht an die Ränder abwandert. So kann auch der Ortskern reaktiviert werden.

Schulen und Kindergärten (Häuser der Bildung)
Kindergärten oder Kindertagesstätten findet man in vielen Orten. Grundschulen ebenso. Weiterführende Schulen sind dagegen sind eher in den Grundversorgungszentren zu finden. Also Orte, die möglichst mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sind. Für die Berechnung der notwendigen Nutzflächen gibt es Vorgaben, die einzuhalten sind und die von der Aufsichtsbehörde geprüft werden.
Falls man eine neue Schule plant, sollte dabei bedacht werden, dass die Klassenräume in Neubauten heute kleiner sind, als die in historischen Schulen. Es kann daher der Fall eintreten, dass der Umbau und die Sanierung auch Vorteile gegenüber einem Neubau haben. Wenn man neu baut, sollte der Baustoff Holz an erster Stelle stehen.
Sportbauten
Bei Sportbauten denken wir direkt an Umkleiden bei Sportplätzen, Schulturnhallen und die sonstigen Hallenbauten für Mannschaftssportarten. Wir denken dabei weniger an die Mehrzweckräume in Gemeindehäusern und Kindergärten, die gerne parallel von örtlichen Sportgruppen genutzt werden. Um deren Ansprüchen gerecht zu werden, bedarf es eigentlich keines großen Aufwands. Lediglich ein warmer, weicher und/oder schwingender Boden ist sinnvoll. Fliesenböden oder andere harte Böden sind nicht geeignet.
Die Sportbauten an Sportplätzen werden von Vielen als reine Zweckbauten gesehen und man legt wenig Wert auf deren Gestaltung. Das ist schade, denn diese Bauten werden von vielen gesehen und haben natürlich auch einen Anteil an der regionalen Baukultur.
Feuerwehrhäuser
Die Feuerwehren gehören gerade auf dem Land zu den wichtigsten Institutionen neben den Sportvereinen. Neben ihren vielfältigen Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz organisieren sie im Ehrenamt viele Veranstaltungen, welche für das Dorfleben essentiell sind.
Die Feuerwehren haben aber auch Ansprüche, was die Ausstattung ihrer Häuser betrifft. Wie die Bürgerhäuser haben auch Feuerwehrhäuser eine große Wirkung auf das Ortsbild. Es ist daher neben Funktion und Preis auch wichtig, auf die Gestaltung zu achten. Dazu braucht es etwas mehr Geld, als für den Bauhof im Gewerbegebiet veranschlagt werden muss. Dies muss schon beim Baubeschluss durch den Gemeinderat berücksichtigt werden.

Gebäude für Handel und Gewerbe
Früher waren Gebäude für Handel und Gewerbe oftmals viel kleiner, meist inhabergeführt und im Ort selbst integriert. Heute sind diese Häuser groß und passen nur selten in den Ort. Sie werden daher gerne im Bereich des Ortseingangs gebaut und bilden so den ersten Eindruck. Diese Zwangsläufigkeit, dass man Bauten des Einzelhandels immer außerhalb des Ortskerns errichtet, gibt es aber nicht.
Im Rahmen von Ortskernsanierungen könnten auch größere Einkaufsmöglichkeiten im gewachsenen Ortskern integriert werden. Gleiches gilt auch für das Gewerbe oder die Freiberufler. Eine solche Reaktivierung brächte Leben in den Ort und alle könnten profitieren.
Damit diese ortbildfördernden Maßnahmen geschehen können, bedarf es wahrscheinlich Veränderungen im Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Gerade in diesen Fällen ist es sinnvoll, frühzeitig die Beratungsangebote der Kreisverwaltung in Anspruch zu nehmen.



Gebäude für Handwerk und Landwirtschaft

Urlaubsarchitektur
Gerade eine Urlaubsarchitektur sollte immer die regionalen Besonderheiten berücksichtigen. Sie ist eine Visitenkarte der Region und kann gerade in ländlichen Regionen zur regionalen Wertschöpfung beitragen.
