Gebäude
Gebäude und ihre Gebäudeklassen
Eine Definition zum besseren Verständnis
Eigentlich ist jedes Haus, egal ob es zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gegenständen verwendet wird, ein Gebäude. Die Landesbauordnung RLP beschreibt dies in § 2 Begriffe (2) folgendermaßen:
„(2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“
§ 2 Begriffe aus der Landesbauordnung
Eine wichtige Gliederung dabei sind die sogenannten Gebäudeklassen, die für Baugenehmigungen maßgeblich sind. Je nach Eingruppierung des Hauses müssen im Baugenehmigungsverfahren jeweils andere Bedingungen eingehalten werden. Je höher die Klasse, desto mehr Bedingungen gibt es. Nachfolgende Aufstellung ist ebenfalls unter § 2 Begriffe (2) aufgeführt: Landesbauordnung RLP
- Gebäudeklasse 1: Freistehende Wohngebäude mit einer Wohnung in nicht mehr als zwei Geschossen, andere freistehende Gebäude ähnlicher Größe, freistehende land- oder forstwirtschaftliche Betriebsgebäude.
- Gebäudeklasse 2: Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt,
- a) mit nicht mehr als zwei Wohnungen,
- b) mit drei Wohnungen in freistehenden Gebäuden in Hanglage, wenn die dritte Wohnung im untersten Geschoss liegt und ihren Zugang unmittelbar vom Freien aus hat.
- An die Stelle der Wohnungen nach Satz 2 Nr. 2 können jeweils sonstige Nutzungseinheiten treten, wenn die Nutzfläche des Gebäudes insgesamt 400 m² nicht überschreitet.
- Gebäudeklasse 3: Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt.
- Gebäudeklasse 4: Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, im Mittel mehr als 13 m über der Geländeoberfläche liegt.
- Gebäudeklasse 5: Sonstige Gebäude.
Die Gebäudeklassen geben eine Unterscheidungsregel an. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten der Gliederung oder Klassifizierung, beispielsweise der Energiestandard, das Baumaterial, die Geschossigkeit oder auch die geometrische Form. Gebäude lassen sich also nach vielfältigen Themen einordnen. In der vorliegenden Beschreibung unterscheiden wir zwischen Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden.